Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Schnorr & Partner Immobilien) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schnorr-immobilien.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 24.10.2018 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 24.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Walter-Benjamin-Platz 5
10629 Berlin, Deutschland

E-Mail: post@schnorr-immobilien.de
Telefonnummer: +49 (0)30 . 88 67 72 21

https://www.schnorr-immobilien.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Eine vorläufige Prüfung über die Unvereinbarkeit mit Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit ergab:

  • Alternative Texte in HTML-Hyperlinks
  • Teilweise zu geringe Schriftgröße von Texten
  • Bilderslider-Navigation Elemente
  • Bedienung Drittanbieter-Plugin „OpenStreetMap“

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IKT-Steuerung
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Telefon: 030 90223-1525 oder -1526
Fax: 030 9028-4341 oder -4239
E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senInnDS.berlin.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de